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Gemäß den Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung vom 20.02.2001
(nachfolgend: AbfAblV) und der Technischen Anleitung Siedlungsabfall vom 14.05.1993
(nachfolgend: TASi) ist es ab dem 01.06.2005 nicht mehr möglich, unvorbehandelte
Siedlungsabfälle sowie Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können
(nachfolgend: Siedlungsabfälle), abzulagern.
Derzeit besteht noch erhebliche Unsicherheit darüber...
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